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Unterschriften-Interaktion

Die Unterschriften-Interaktion in Operations1 Dokumenten und Reports kann als fortgeschrittene elektrische Signatur (FES) eingestuft werden

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Verfasst von Stefan Philipp
Vor über 2 Wochen aktualisiert

Warum eine Unterschrift mit Operations1 in der Regel als eine fortgeschrittene elektrische Signatur (FES) eingestuft werden kann:

Einfache Kontrolle des Unterzeichners:

Alle Unterschriften müssen durch ein User-Konto vorgenommen werden. Die Unterschrift dokumentiert zeitgleich zu welcher Zeit die Unterschrift vorgenommen wurde. Wenn einzelne User-Konten nicht von mehreren Personen geteilt werden, ist die Unterschrift eindeutig einer Person zuzuordnen, die mit den Daten des User-Kontos identifiziert werden kann.

Verwendung elektronische Signaturerstellungsdaten unter alleiniger Kontrolle des Unterzeichners:

Die Unterschriften können nur von den entsprechenden User-Konten vorgenommen werden, welche jeweils passwortgeschützt durch einzelne Personen genutzt werden können, sodass die Unterzeichner die alleinige Kontrolle haben.

Erkennbarkeit nachträglicher Änderungen:

Durch die durchgehende Protokollierung der Interaktionshistorie im Report (mit Upload des Bilds der Unterschrift) garantiert Operations1 die Erkennbarkeit nachträglicher Änderungen.

Welche Arten von Signaturen gibt es unter der eIDAS Verordnung?

Die eIDAS Verordnung regelt drei Arten von Unterschriften. Die einfache elektronische Signatur (EES), die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES).

1. Einfache elektrische Signatur (EES)

Bei der EES gibt es keine Anforderungen an Sicherheit, Identitätsnachweis oder Unveränderbarkeit. Ein eingescanntes Bild einer Unterschrift oder das Anklicken von „Akzeptieren“ genügen. Sie ist nutzbar für einfache Verträge oder formfreie Dokumente.

2. Fortgeschrittene elektrische Signatur (FES)

Eine FES muss nach Art. 26 eIDAS Verordnung vier Voraussetzungen erfüllen

a) Eindeutige Zuordnung an einen Unterzeichner

b) Identifizierung des Unterzeichners möglich

c) Erstellung unter Verwendung von elektronischen Signaturerstellungsdaten, deren Verwendung unter der alleinigen Kontrolle des Unterzeichners stehen

d) Eine nachträgliche Veränderung ist erkennbar

Die FES ist beispielsweise ausreichend für Verträge ohne explizite Schriftformpflichten oder auch die elektronische Einreichung von Steuererklärungen.

3. Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Die QES ist die höchste Stufe der elektronischen Signaturen. Sie erfüllt alle Anforderungen der FES und wurde mit einem qualifizierten Zertifikat einer qualifizierten Vertrauensstelle erstellt und basiert auf einem qualifizierten Signaturerstellungsgerät. Die QES entspricht einer handschriftlichen Unterschrift und ist ausreichend für beispielsweise Arbeitsverträge oder notariell erforderliche Dokumente (soweit diese digital erstellt werden können).

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